Satzung

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Satzung

Vorschlag einer Satzung für die Bundesarbeitsgemeinschaft comp@ss

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Präambel & Leitbild

Leitsatz

Präambel

Bundesarbeitsgemeinschaft comp@ss

Die AG comp@ss-Deutschland hat folgende Struktur

Mitglieder der AG comp@ss sind

  • Anbieter
  • Berater
  • Akzeptanzstellen
  • Fördermitglieder

Organe der AG comp@ss sind

  • Die Bundeskonferenz
  • Die Bundesversammlung
  • Landes- und/oder Regionalplenen
  • Die Projektkoordination[1]

Ständiger Ausschuss auf Bundesebene ist die Berater-AG

Bei Bedarf kann die Bundeskonferenz weitere ständige oder zeitlich begrenzte Ausschüsse einsetzen.

Die Bundeskonferenz

Die Bundeskonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ der AG comp@ss.

Sie findet mindestens zwei mal im Jahr statt. Die Projektkoordination kann bei Bedarf weitere Bundeskonferenzen ansetzen. Auf Antrag eines Landesverbandes ist eine Bundeskonferenz anzusetzen.


Die Bundeskonferenz ist eine Onlinekonferenz und läuft in zwei Phasen ab.


In der Diskussionsphase können alle Mitglieder zu den in der Tagesordnung aufgeführten Themen Vorschläge einbringen und Stellungnahmen abgeben. Am Ende der Diskussionsphase entscheiden die Teilnehmer, ob sie ihre Vorschläge zum Antrag erheben.

In einer zeitlich festgesetzten Abstimmungsphase erhalten alle Mitglieder die Möglichkeit für oder gegen einen jeweiligen Antrag zu stimmen.

Die Tagesordnung wird von der Projektkoordination erstellt. Tagesordnungspunkte, die von der Bundesversammlung, Landes- und Regionalplenen gewünscht werden, sind entsprechend der Geschäftsordnung aufzunehmen.

Die Bundeskonferenz bestimmt die Corporate Identity des comp@ss

Sie beschließt alleinig folgende Inhalte und Regularien:

  • Leitsatz
  • Leitbild für comp@ss-Trainer
  • Stufen + Module
  • Lernziele, Inhalte, Zeritifikatstexte der oben genannten Stufen, Module
  • Bestimmung der Anforderungen an die Anbieter
  • Bestimmung der Anforderungen an die Berater
  • Festlegung der Regularien für die Beraterernennung
  • Kontrolle der Mittelverwendung auf Bundesebene
  • Festlegung der Mindestanforderung an Berichterstattung
  • Geschäftsordnung der AG comp@ss
  • Richtlinien für das Corporate Design
  • Rahmengeschäftsordnung für Untergliederungen
  • Festlegung der Mitgliederbeiträge
  • Konditionen über die Ausgabe von Zertifikaten und Kärtchen

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung dient vor allem dem Erfahrungsaustausch und der Standortbestimmung und kann Anträge an die Bundeskonferenz stellen. Sie tagt in der Regel ein mal jährlich. Sie ist von der Projektkoordination einzuberufen. Alle comp@ss-Mitglieder sind berechtigt an der Bundesversammlung teilzunehmen.

Anbieter

Als Anbieter werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, bei denen ein comp@ss-Zertifikat erworben werden kann

Sie werden, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung vom zuständigen Berater dazu ernannt.

Die Anbieter verpflichten sich zur Einhaltung der durch die Bundeskonferenz beschlossenen Standards als Voraussetzung für die Vergabe eines Zertifikats

Die Anbieter verpflichten sich zur aktiven Teilnahme am comp@ss-Prozess gemäß den regionalen Gegebenheiten

Auf Vorschlag des zuständigen Beraters kann das zuständige Regionalplenum offensichtlich inaktive Anbieter ausschließen.

Anbieter verpflichten sich ihre Aufgaben im Rahmen der comp@ss-Struktur wahrzunehmen

Beschlüsse der Bundeskonferenz werden durch Empfangsbestätigung zur Kenntnis genommen, auch wenn man an der Abstimmung darüber nicht teilgenommen hat.

Neue Anbieter bestätigen die Kenntnisnahme der zum Eintrittszeitpunkt bestehenden Beschlüsse.

Berater

Berater werden vom jeweiligen Regionalplenum bestellt.

Wo kein Regionalplenum existiert übernimmt diese Aufgabe die Versammlung/Konferenz der nächst höheren Gliederung.

Als Berater werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, die mit einer geografischen und inhaltlichen bestimmten Zuständigkeit für die Beratung von Anbietern zuständig sind.

Akzeptanzstellen

Akzeptanzstellen sind, Einrichtungen, die selbst nicht den Erwerb des comp@ss anbieten, in denen aber Inhaber von comp@ss-Zertifikaten gewisse Vergünstigungen genießen oder der comp@ss zur Nutzung bestimmter Angebote berechtigt. Sie werden, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung vom zuständigen Berater dazu ernannt.

Fördermitglieder

Fördermitglieder sind Einzelpersonen, die den comp@ss durch Mitarbeit unterstützen und keinen unmittelbaren beruflichen Bezug zum comp@ss (mehr) haben

Fördermitglieder können die Funktion des Beraters für Regionen ohne eigene Berater übernehmen und/oder in Ausschüssen des comp@ss mitwirken.

Fördermitglieder werden auf Vorschlag eines Organs des comp@ss nach Ziff. 2.2 von der Projektleitung ernannt

Die Ablehnung eines solchen Vorschlags ist dem jeweiligen Organ zu begründen. Gegen die Ablehnung kann zur nächsten regulären Bundeskonferenz Einspruch eingelegt werden.

Fördermitglieder besitzen volles Mitsprache- und Stimmrecht und sind für Funktionen innerhalb der AG comp@ss wählbar

Empfehlung der Struktur-AG (nicht Teil der Satzung)!

Die Struktur-AG empfiehlt den comp@ss-Plenen Berlin und München folgenden Beschluss:

Die Projektleitung wird beauftragt, eine erste Online-Bundeskonferenz durchzuführen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Diskussion einer bundesweiten comp@ss-Satzung und deren Verabschiedung unabhängig von einer möglicherweise späteren Vereinsgründung.

Im Falle der Annahme der neuen Satzung durch die Mehrheit der abstimmenden Teilnehmer, mindestens jedoch 1/3 der aktuellen Anbieter gilt die neue Satzung als in Kraft gesetzt.

Fussnoten

  1. Ob Vorstand, Geschäftsführer, Koordinator, Sprecherrat ist abhängig von der Entscheidung über Vereinsgründung und juristischer Prüfung, ebenso die Ernennung bzw. Wahl