Synopse GO

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Synopse GO


Hier seht ihr den Verlauf, welche Punkte wo Niederschlag im Satzungsentwurf gefunden haben. Diese Synopse ist nur zur Informationsvertiefung und nicht zur Diskussion gedacht!

Fassung vom Juni 2010 Bemerkungen Vorschlag / Umsetzung
Trainer-Präambel hier einfügen
Selbstverständnis der Bundesarbeitsgemeinschaft formulieren und Struktur Bund – Länder erläutern, siehe „Ebenen der Entscheidung“ vom 31.03.2010
1. Mitglieder der AG comp@ss können Organisationen werden,

- die im Rahmen schulischer und außenschulischer Bildung den Erwerb des comp@ss in mindestens einer Variante ermöglichen, oder

- die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Angebote der AG comp@ss unterstützen und zu deren Weiterentwicklung beitragen.

Natürliche Personen?
Die Mitgliedschaft erfordert die Teilnahme an mindestens 3 Sitzungen des comp@ss-Plenums pro Jahr Unrealistisch für die Kita in Büsingen Grundsatz der aktiven Teilnahme festlegen und Verweis auf GO der jeweiligen Untergliederung s. 4.3
sowie an der jährlichen Erhebung der comp@ss– Statistik ok
2. Die AG comp@ss besteht aus

Dem comp@ss-Plenum

Den Anbietern

Den Beratern

Der Berater-AG

Dem Projektkoordinator

Der Finanzierungs-AG

Im Fall der Vereinslösung muss hier wohl noch ein Vorstand eingebaut werden 2. Die AG comp@ss-Deutschland hat folgende Struktur

2.1 Mitglieder der AG comp@ss sind Anbieter, Berater, Akzeptanzstellen, Fördermitglieder

2.2 Organe der AG comp@ss sind Die Bundeskonferenz, die Bundesversammlung, der Projektkoordinator, Landes- und Gebietsversammlungen, Regionalplenen

2.3 Ständige Ausschüsse auf Bundesebene sind Die Berater-AG, Die Finanzierungs-AG Bei Bedarf kann die Bundeskonferenz weitere ständige oder zeitlich begrenzte Ausschüsse einsetzen

Stefan formuliert bis 27.04.10 Vorschlag für die Vertretung der Länder (länderspezifischer Beraterverbund) bei Bunds-AG und stellt dar:

- Funktion von Beratern zur Bundesebenen und

- Funktion zu und für die Anbietern

- Regelung sofern kein Länderberaterverbund gebildet werden kann (Ersatzfunktion übernimmt Deutschlandberater)

- Stimmengewichtung mit Delegationprinzip verdeutlichen

- Empfehlung für Organisation auf Landesebene (hier nicht einfügen, jedoch als Argumentationshilfe im Diskurs anbieten (Entscheidungsfreiheit für Landesebenen größtmöglich zulassen)

- Umgang mit den Anbietern bleibt den Ländern überlassen

- Wann ist ein Berater ein Berater (1 mit 4 Anbietern!?) mit welchem Stimmvolumen (bestimmte Anzahl von Anbietern? = 1 Berater mit mindestens 4 Anbietern gleich eine Stimme) Jeder Berater hat – egal welche Anzahl von Anbietern er vertritt eine Stimme

Wann ist eine Landesvertretung eine Landesvertretung (Legitimation für die Bundesebene)

3. Das comp@ss-Plenum

3.1 Das comp@ss-Plenum besteht aus je einem/einer Vertreter/in der Mitglieder der AG comp@ss. Es findet jährlich etwa 5-6 mal im Jahr statt, je nach Bedarf und Entwicklung des comp@ss Prozesses. Das Plenum ist das oberste beschlussfassende Organ der AG comp@ss. Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Anwesenden getroffen. Das Plenum tagt i. d. R. öffentlich, Gäste sind zugelassen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.

3.1. Regelt sich nach der Rechtsform die angestrebt wird

Die Bundeskonferenz ist eine mindestens vier mal im Jahr stattfindende Onlinekonferenz. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der AG comp@ss.

Die Bundeskonferenz läuft in zwei Phasen ab.

In der Diskussionsphase können alle Mitglieder zu den in der Tagesordnung aufgeführten Themen Vorschläge einbringen und Stellungnahmen abgeben. Am Ende der Diskussionsphase entschei-den die Teilnehmer, ob sie ihre Vorschläge zum Antrag erheben. In einer zeitlich festgesetzten Abstimmungsphase erhalten alle Mitglieder die Möglichkeit für oder gegen einen jeweiligen Antrag zu stimmen. Die Tagesordnung wir vom Projektkoordinator erstellt. TOPs, die von der Bundes-, Landes- und Gebietsversammlungen sowie Regionalplenen gewünscht werden, sind aufzunehmen.

3.2 Die Aufgaben des Plenums (comp@ss global) sind u. a.

Beschlussfassung folgender Bereiche

- Leitsatz

- Leitbild für comp@ss-Trainer

- Stufen + Module

- Lernziele, Inhalte, Zeritifikatstexte der oben genannten Stufen, Module

- Bestimmung der Anforderungen an die Anbieter

- Bestimmung der Anforderungen an die Berater

- Festlegung der Trainerzertifizierung comp@ss-Trainer

- Festlegung der Regularien für die Beraterernennung

- Bestimmungen der Cooperate Identity, Richtlinien

- Richtlinien für die Verwendung von finanziellen Mitteln

- Erstellung von Richtlinien für die Erhebung der Statistik

3.2 Die Bundeskonferenz beschließt alleinig folgende Inhalte

- Leitsatz

- Leitbild für comp@ss-Trainer

- Stufen + Module

- Lernziele, Inhalte, Zeritifikatstexte der oben genannten Stufen, Module

- Bestimmung der Anforderungen an die Anbieter

- Bestimmung der Anforderungen an die Berater

- Festlegung der Trainerzertifizierung comp@ss-Trainer

- Festlegung der Regularien für die Beraterernennung

- Bestimmungen der Corporate Identity, Richtlinien

- Richtlinien für die Verwendung von finanziellen Mitteln

- Erstellung von Richtlinien für die Erhebung der Statistik und folgende Regularien

- Geschäftsordnung der AG comp@ss

- Rahmengeschäftsordnung für Untergliederungen

- Delegiertenschlüssel der Bundesversammlung

- Festlegung der Mitgliederbeiträge

Beratung und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung des comp@ss-Prozesses;

Beratung und Beschlussfassung über Standards zu einzelnen Varianten und Modulen des comp@ss.

Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Einmal jährlich Berufung eine/r/s externen Moderators/ Moderatorin für das Plenum.

Einmal jährlich Berufung eines Projektkoordinators.

Einmal jährlich Festlegung zu Art und Umfang der comp@ss-Statistik.

3.3. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Untergliederungen in dem von der Bundeskonferenz festgelegten Schlüssel. Sie tagt in der Regel ein mal jährlich. Sie dient vor allem dem Erfahrungsaustausch und der Standortbestimmung und kann Anträge an die Bundeskonferenz stellen.
3.3 Das Plenum kann Gremien, Arbeitsgruppen oder ähnliches einrichten. Hierzu bedarf es eines

Beschlusses, der Aufgaben und Zeitraum benennt.

s. 2.3
3.4 Änderungen der Geschäftsordnung sind – wie alle Beschlüsse des Plenums – mit absoluter Mehrheit in jedem Plenum möglich, wenn die Themen 14 Tage vor dem Plenum in der Tagesordnung angekündigt wurden. Eine Ausnahme gilt bei Themen, die innerhalb der 14 Tage vor dem Plenum erst neu aufkommen und deren Entscheidung keinen Aufschub erlaubt. s. 3.2
4. Anbieter

4.1 Als Anbieter werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, bei denen ein comp@ss-Zertifikat erworben werden kann.

ok
4.2 Die Anbieter verpflichten sich zur Einhaltung der durch das Plenum beschlossenen Standards als

Voraussetzung für die Vergabe eines Zertifikats.

4.2 Die Anbieter verpflichten sich zur Einhaltung der durch die Bundeskonferenz beschlossenen Standards als Voraussetzung für die Vergabe eines Zertifikats.
4.3 Die Anbieter verpflichten sich zur Teilnahme am comp@ss-Plenum. Bei Versäumnis von mehr

als die Hälfte der jährlichen Sitzungen kann das Plenum einen Anbieter aus der AG comp@ss ausschließen. Die Anbieter verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an den jeweiligen Gremien, Strukturen.

4.4 Anbieter verpflichten sich ihre Aufgaben (Lesen der Newsgroup und Protokolle, Statistik) im Rahmen der comp@ss-Struktur wahrzunehmen. (Anbieterleitbild erstellen)

4.3 Die Anbieter verpflichten sich zur aktiven Teilnahme am comp@ss-Prozess gemäß den regionalen Gegebenheiten.

Auf Vorschlag des zuständigen Beraters kann das zuständige Regionalplenum offensichtlich inaktive Anbieter ausschließen.

Anbieter verpflichten sich ihre Aufgaben (Lesen der Newsgroup und Protokolle, Statistik) im Rahmen der comp@ss-Struktur wahrzunehmen.

Beschlüsse der Bundeskonferenz werden durch Empfangs-bestätigung zur Kenntnis genommen, auch wenn man an der Abstimmung darüber nicht teilgenommen hat.

Neue Anbieter bestätigen die Kenntnisnahme der zum Eintritts-zeitpunkt bestehenden Beschlüsse.

5. Berater

5.1 Berater werden vom Plenum comp@ss global bestellt. Als Berater werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, die mit einer geografischen und inhaltlichen bestimmten Zuständigkeit für die Beratung von Anbietern zuständig sind.

5. Berater

5.1 Berater werden vom jeweiligen Regionalplenum bestellt.

Wo kein Regionalplenum existiert übernimmt diese Aufgabe die Versammlung/Konferenz der nächst höheren Gliederung.

Als Berater werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, die mit einer geografischen und inhaltlichen bestimmten Zuständigkeit für die Beratung von Anbietern zuständig sind.

5.2 Berater verpflichten sich ihre Aufgaben im Rahmen der comp@ss-Struktur wahrzunehmen.

Beraterleitbild

5.2 Berater verpflichten sich ihre Aufgaben im Rahmen der comp@ss-Struktur wahrzunehmen.

Beraterleitbild

6. Verwendung der Marke (CI)