Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft comp@ss
Einleitung:
Die bisher am comp@ss-Prozess beteiligten Organisationen haben in den vergangen Jahren zu verschiedenen Problemen auf dem comp@ss-Plenum Regelungen verabschiedet. Für die Verstetigung des Arbeit, für eine höhere Verbindlichkeit innerhalb dieses Prozesses und für eine klare Profilierung nach Außen wurden bisherige Regelungen ergänzt und zusammen gefasst in der folgenden Geschäftsordnung, die vom comp@ss-Plenum am 13.01.2006 beschlossen wurden.
1. Mitglieder der AG comp@ss können Organisationen werden,
- die im Rahmen schulischer und außenschulischer Bildung den Erwerb des comp@ss in mindestens einer Variante ermöglichen, oder - die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Angebote der AG comp@ss unterstützen und zu deren Weiterentwicklung beitragen.
Die Mitgliedschaft erfordert die Teilnahme an mindestens 3 Sitzungen des comp@ss -Plenums pro Jahr sowie an der jährlichen Erhebung der comp@ss–Statistik.
2. Die AG comp@ss besteht aus
- Dem comp@ss-Plenum - Den Anbietern - Den Beratern - Der Berater-AG - Dem Projektkoordinator - Der Finanzierungs-AG
3. Das comp@ss-Plenum
3.1 Das comp@ss-Plenum besteht aus je einem/einer Vertreter/in der Mitglieder der AG comp@ss. Es findet jährlich etwa 5-6 mal im Jahr statt, je nach Bedarf und Entwicklung des comp@ss Prozesses. Das Plenum ist das oberste beschlussfassende Organ der AG comp@ss. Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Anwesenden getroffen. Das Plenum tagt i. d. R. öffentlich, Gäste sind zugelassen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
3.2 Die Aufgaben des Plenums sind u. a.
- Beratung und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung des comp@ss-Prozesses; - Beratung und Beschlussfassung über Standards zu einzelnen Varianten und Modulen des comp@ss. - Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern - Einmal jährlich Berufung eine/r/s externen Moderators/ Moderatorin für das Plenum. - Einmal jährlich Berufung eines Projektkoordinators. - Einmal jährlich Festlegung zu Art und Umfang der comp@ss-Statistik.
3.3 Das Plenum kann jederzeit weitere Gremien, Arbeitsgruppen oder ähnliches einrichten. Hierzu bedarf es jeweils eines Beschlusses, der die Aufgaben des Gremiums beschreibt und einen Zeitraum benennt, bis zu dem eine erneute Beschlussfassung im Plenum über Forbestand oder Erledigung gefasst werden muss.
3.4 Das Plenum kann beschließen, Aufgaben einzelnen Mitgliedsorganisationen zu übertragen. Hierzu ist ebenfalls ein Beschluss notwendig, der die Aufgaben genau beschreibt und einen Zeitraum festlegt, bis zu dem das Plenum erneut zu der übertragenen Aufgabe berät.
3.5 Das Plenum kann beschließen, eine einzelne Mitgliedsorganisation der AG comp@ss mit der Einwerbung, Beantragung und Administrierung von Finanzmitteln für die AG comp@ss zu beantragen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig, in der Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt werden. Dies gilt insbesondere für Fragen der Dienst- und Fachaufsicht über ggf. fest angestellte Mitarbeiterinnen.
3.6 Änderungen der Geschäftsordnung sind – wie alle Beschlüsse des Plenums – mit absoluter Mehrheit in jedem Plenum möglich, wenn die Themen 14 Tage vor dem Plenum in der Tagesordnung angekündigt wurden. Eine Ausnahme gilt bei Themen, die innerhalb der 14 Tage vor dem Plenum erst neu aufkommen und deren Entscheidung keinen Aufschub erlaubt.
4. Anbieter
4.1 Als Anbieter werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, bei denen ein comp@ss-Zertifikat erworben werden kann. Hierbei handelt es sich i. d. R. um freie Träger der Jugendarbeit sowie Einrichtungen der vorschulischen, der schulischen oder der beruflichen Bildung.
4.2 Die Anbieter bestimmen über die Gestaltung ihrer Angebote selbst. Sie verpflichten sich dabei zur Einhaltung der durch das Plenum beschlossenen Standards als Voraussetzung für die Vergabe eines Zertifikats.
4.3 Die Anbieter verpflichten sich zur Teilnahme am comp@ss-Plenum. Bei Versäumnis von mehr als die Hälfte der jährlichen Sitzungen kann das Plenum einen Anbieter aus der AG comp@ss ausschließen.
4.4 Anbieter verpflichten sich zur Teilnahme an der jährlichen Erhebung zur Entwicklung des comp@ss (comp@ss-Statistik).
4.5 Anbieter verpflichten sich zur Eintragung in die Newsgroup und zur Pflege ihrer Daten auf der Plattform. Die Zugangsdaten dafür, bzw. eine Einladung in die Newsgroup, erhalten alle Anbieter automatisch wenn sie vom Berater in die Datenbank eingetragen werden.
4.6 Anbieter sind verpflichtet, die Protokolle des comp@ss-Plenums zu lesen und an der Umsetzung der Beschlüsse aktiv mitzuwirken.
4.7 Anbieter, die für ihre Arbeit Finanzierungsanträge bei dritten (Behörden, Stiftungen usw.) unter Bezugnahme auf comp@ss stellen, müssen hierüber das comp@ss-Plenum unterrichten.
5. Berater
5.1 Als Berater werden im comp@ss-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, die mit einer geografischen oder inhaltlichen bestimmten Zuständigkeit insbesondere für die Beratung zukünftiger bzw. neuer Mitglieder zuständig sind. Für die Anbieter in ihrem Zuständigkeitsbereich sind sie Lieferant der Zertifikatsvordrucke und Abrechnungsstelle für die Schutzgebühren.
5.2 Berater können gleichzeitig Anbieter sein, dies ist jedoch nicht Voraussetzung. Im Plenum haben Berater die gleichzeitig Anbieter sind nur eine Stimme.
5.3 Berater unterstützen den/die Projektkoordinator/in bei allen Aufgaben im Kontakt mit den Anbietern.
5.4 Berater verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an der Berater- AG.
6. Berater- AG
6.1 Die Berater-AG tagt je nach Bedarf.
6.2 Mitglied der Berater-AG ist jeweils ein Vertreter einer Beraterorganisation pro Bezirk.
6.3 Die Berater-AG kann zwischen den Plena Entscheidungen für die AG comp@ss treffen, wenn diese unaufschiebbar vor der nächsten Sitzung des comp@ss Plenums getroffen werden müssen. Diese Entscheidungen müssen durch das Plenum bestätigt werden.