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2 FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein comp@ss-Zertifikat kostet eine Schutzgebühr von 1 EUR. Je nach Anbieter oder Angebot können für die Teilnehmenden weitere Kosten entstehen.
Ein comp@ss-Zertifikat kostet eine Schutzgebühr von 1 EUR. Je nach Anbieter oder Angebot können für die Teilnehmenden weitere Kosten entstehen.


== Fragen für Einsteiger ==
'''Wie werde ich comp@ss-Anbieter?'''
Eigentlich ist dies ganz einfach: Man lädt sich auf der comp@ss-Plattform unter Downloads die Selbstverpflichtungserklärung herunter. Wenn man mit den Anforderungen einverstanden ist, füllt man die Selbstverpflichtungserklärung aus und schickt sie an den entsprechenden Berater.
'''Wir kommen nicht aus Berlin oder München – können wir den comp@ss anbieten?'''
In der Zwischenzeit gibt es den comp@ss auch in einer ganzen Reihe anderer Städte und Bundesländer. Für diese gibt es nun einen eigenen Berater, der auf der comp@ss-Plattform unter comp@ss-Berater zu finden ist.
'''Welche Verpflichtungen gehe ich als Anbieter ein?'''
Für alle Einrichtungen, die den comp@ss ausgeben, gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Regeln und Vereinbarungen, die vom comp@ss-Plenum beschlossen und im Internet veröffentlicht sind. Verpflichtende Grundlage für comp@ss-Einrichtungen ist zudem die, vom Plenum beschlossene Präambel zur Durchführung von comp@ss-Kursen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Veränderungen der allgemeinen Regeln und Vereinbarungen sind in den Protokollen des Plenums und im Internet nachzulesen. Werden vom Plenum Veränderungen beschlossen, die eine Anbieter-Einrichtung nicht mittragen kann oder will, ist dies im nächsten Plenum mitzuteilen.
'''Welche Vorteile haben Kinder und Jugendliche?'''
Da der comp@ss ein zertifizierter Bildungsstandard ist, der von vielen Kinder- und Jugendeinrichtungen angeboten wird, haben Kinder und Jugendliche gleich mehrere Vorteile vom comp@ss. Es gibt viele Anbieter die gleichzeitig Akzeptanzstellen sind. Dies bedeutet, dass man bei diesen mit einem comp@ss-Zertifikat entweder günstiger oder teilweise sogar kostenlos die Ressourcen (Internet, Computer etc.) nutzen kann. Die comp@ss-Zertifikate bescheinigen die entsprechenden Medienkompetenzen. Ebenso können Jugendliche ihre Bewerbungsunterlagen damit bereichern.
'''Welche Vorteile haben Einrichtungen?'''
comp@ss bietet den Einrichtungen die Möglichkeit sich aktiv an einem zertifizierten Bildungsstandard zu beteiligen. Damit braucht sich nicht mehr jede Einrichtung überlegen, was an praxisorientierter Computerarbeit notwendig ist, damit Kinder und Jugendliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Durch die Kooperation der comp@ss-Einrichtungen braucht man als Einrichtung nicht mehr die ganze Breite der notwendigen Schulungen und Projekte selbst durchführen. Da viele Einrichtungen an der Weiterentwicklung des comp@ss arbeiten, ist die Arbeit der Aktualisierung sehr viel weniger, als wenn sich jede einzelne Einrichtung selbst darum kümmern muss.
'''Welche Voraussetzungen müssen die Einrichtungen bieten?'''
Je nachdem, welche der comp@ss-Stufen eine Einrichtung anbieten will, unterscheiden sich die Voraussetzungen doch sehr stark. Während für den Junior-comp@ss noch nicht einmal ein Internetanschluß notwendig ist, braucht eine Einrichtung doch schon eine Menge an Hardware um das Modul Video des comp@ss-4U anbieten zu können. Natürlich kann man sich die notwendige Hardware für die Kurse auch ausleihen, oder sich mit einem anderen Anbieter absprechen um so gemeinsam die notwendigen Ressourcen zusammenstellen zu können. In der Beschreibung der im Handbuch beschriebenen Module sind auch immer ausstattungstechnische Merkmale benannt.
Eigentlich ist die wichtigste Voraussetzung, die eine Einrichtung bieten muss, dass sie mindestens einen Ansprechpartner benennt, der den comp@ss betreut.
'''Welche Voraussetzungen brauchen die TrainerInnen / DozentInnen / BetreuerInnen?'''
Da der comp@ss Medienkompetenz vermittelt, genügt es nicht ein guter „Techniker“ zu sein, der weiß welche Tasten man drücken muss, damit die Programme das machen, was man will. Die Vermittlung der sozialen Kompetenzen setzt pädagogische Erfahrung voraus. Im Kapitel „Die goldenen Regeln für comp@ss-Trainer“ sind die Vorraussetzungen ausführlich beschrieben.
'''Welche methodischen Vorgaben oder Standards gibt es?'''
Das Handbuch dient als Hilfestellung für comp@ss-Trainer und beschreibt in ausgewählten Modulen Möglichkeiten der Lerngestaltung. Weiterhin gibt es die Anfang 2008 von Plenum verabschiedete Präambel zur Durchführung von comp@ss-Angeboten, die ebenfalls im Handbuch zu finden ist.
'''Welchen Freiraum gibt es bei der Gestaltung von Angeboten?'''
Da die comp@ss-Anbieter die Form der Wissensvermittlung selbst gestalten können, gibt es einen großen Freiraum bei der Gestaltung, solange die vom Plenum verabschiedeten Inhalte vermittelt werden.
'''In welcher Form kann der comp@ss angeboten werden?'''
Da der comp@ss in der außerschulischen Jugendarbeit entwickelt wurde, stand von Anfang an nicht die Form der Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt. Es kommt auf das Verstehen und die Nachhaltigkeit an! Ausgehend von den Interessen der Kinder und Jugendlichen kann der comp@ss in den unterschiedlichsten Formen angeboten werden. Sei es als Einzelkurs, als Projekt, als Zusatz zu einem Projekt etc..
'''Welche Finanzierungsmodelle für comp@ss-Anbieter gibt es?'''
Da es für die comp@ss-Zertifikate die Vereinbarung gibt, dafür nur € 1,00 zu verlangen, ist die Finanzierung darüber hinaus ausgeschlossen. Einrichtungen, die für die Kurse Honorarkräfte beschäftigen, können die comp@ss-Kurse mit einem Teilnehmerbeitrag ausschreiben, falls es nicht anders geht. Wünschenswert sind aber geringe Kosten für die TeilnehmerInnen. Natürlich steht es jeder Einrichtung frei, Anträge für
Mediengelder etc. bei den jeweiligen Stellen einzureichen. Es wäre schön, wenn die Einrichtungen nach Bewilligung der Anträge diese zur Information an den Projektleiter senden. Damit könnten Doppelbeantragungen vermieden werden.


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Version vom 5. Juli 2010, 17:42 Uhr

2 FAQ


Allgemeine Fragen

Wer steht hinter dem comp@ss?

Hinter dem com@ss steht die Arbeitsgemeinschaft comp@ss, deren Struktur ist im Handbuch im Kapitel „Die Arbeitsgemeinschaft comp@ss“ beschrieben ist.


Was will comp@ss?

Comp@ss unterstützt Kinder und Jugendliche durch praxisorientierte Computerarbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die ihnen helfen, sich in der Informationsgesellschaft zu orientieren.


Welche Unterschiede gibt es zu anderen (kommerziellen) Anbietern?

Die comp@ss-Anbieter sind Einrichtungen, bei denen in erster Linie pädagogisch ausgebildete Fachkräfte arbeiten. Für diese steht in erster Linie die Vermittlung von medienpädagogischen Kompetenzen im Vordergrund, während viele kommerzielle Anbieter der Vermittlung von technischen Fertigkeiten den Vorrang geben.

So achten die Einrichtungen darauf, möglichst mit Open Source Programmen zu arbeiten, die man nach dem Kurs einfach kopieren und mit nach Hause nehmen kann.


Was kann man auf der comp@ss-Plattform machen?

Auf der comp@ss-Plattform kann man sich über die verschiedensten Angebote von comp@ss informieren, sowie comp@ss-Anbieter in der Nähe finden. Es werden alle wichtigen Unterlagen kostenlos zum Download angeboten, so dass man sich auch schon vor dem Besuch eines Anbieters über den Umfang der einzelnen Module informieren kann.


Für welche Altersstufen kann der comp@ss benutzt werden?

Durch das mehrstufige Modell ist comp@ss für alle Altersstufen geeignet. Anbieter sind in der Wahl der Stufen frei, wir empfehlen jedoch


  • den Junior-comp@ss für Kinder von 5 - 10 Jahren
  • den Net-comp@ss für Kinder und Jugedliche von 8 - 14 Jahren
  • den comp@ss-4U für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren


Wie flexibel sind die Altersstufen?

Die Altersstufen sind in einem längeren Prozess unter Berücksichtigung der, in den jeweiligen Kursen, gemachten Erfahrungen entstanden. Generell gilt, dass jüngere Teilnehmer in größeren Gruppen leicht überfordert sein können. Da die Mediennutzung jedoch immer früher beginnt, wird dem auch Rechnung getragen und die Altersstufen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.


Kann der comp@ss für Kinder und Jugendliche mit Handicap genutzt werden?

Wenn Kinder und Jugendliche mit Handicap den comp@ss machen wollen, sollten sie auf jeden Fall mit dem potentiellen Anbieter (am besten telefonisch oder sogar persönlich) in Kontakt treten. So können falsche Erwartungen und Enttäuschungen vermieden, sowie mögliche Besonderheiten und Anforderungen in Ruhe abgeklärt werden. Auf der Plattform vom comp@ss haben viele Anbieter angegeben, ob ihre Einrichtung behindertengerecht ist.


Wie lange dauert ein comp@ss?

Dies hängt natürlich davon ab, welche Kenntnisse und Fähigkeiten bei den Kindern und Jugendlichen vorhanden sind. Da comp@ss in den unterschiedlichsten Lernorten oder auch in Form von Projekten angeboten wird , gibt es keine vorgegebenen Zeiten, sondern nur Empfehlungen.


Wie lange ist ein comp@ss gültig?

Da beim comp@ss Medienkompetenz vermittelt wird und nicht die Bedienung eines bestimmten Programmes, gibt es keine Beschränkung. Doch um diese Kompetenz zu halten, muss man sich natürlich auch weiterhin mit dem Thema beschäftigen.


Wird die Qualität der Anbieter kontrolliert?

Alle comp@ss-Anbieter haben sich verpflichtet, regelmäßig an den stattfindenden Plenen und Fachtagen teilzunehmen. Auf der comp@ss-Plattform bieten wir Selbstevaluationsbögen zum Download an, um die eigenen Kurse zu reflektieren und zu verbessern. Jeder comp@ss-Anbieter ist einer Beratereinrichtung zugeteilt, die den Anbieter bei der Qualitätssicherung unterstützt.


Welche Unterstützung bekomme ich wo?

Jeder Anbieter ist einer Beratereinrichtung zugeteilt und kann sich bei Fragen mit dem Berater in Verbindung setzen. Auf der comp@ss-Plattform sind alle Berater angegeben. Möchte man gerne Anbieter werden, kann man sich mit einem Berater in der Nähe in Verbindung setzen.


Wie nehme ich Kontakt auf?

Kontakt kann über einen Anbieter raufgenommen werden, eine aktuelle Liste der Anbieter ist auf der comp@ss-Plattform zu finden.


Wer darf comp@ss anbieten?

comp@ss-Anbieter dürfen nur Einrichtungen werden und keine Einzelpersonen. Für alle Einrichtungen, die den comp@ss ausgeben, gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Regeln und Vereinbarungen, die das comp@ss-Plenum beschliesst. Wer Anbieter werden möchte muss dazu die Selbstverpflichtungserklärung ausfüllen und unterschrieben bei einem Berater abgeben. Verpflichtende Grundlage für comp@ss-Einrichtungen ist zudem die, vom Plenum beschlossene Präambel zur Durchführung von comp@ss-Kursen in ihrer jeweils gültigen Fassung.


Ist der comp@ss kostenfrei?

Ein comp@ss-Zertifikat kostet eine Schutzgebühr von 1 EUR. Je nach Anbieter oder Angebot können für die Teilnehmenden weitere Kosten entstehen.


Fragen für Einsteiger

Wie werde ich comp@ss-Anbieter?

Eigentlich ist dies ganz einfach: Man lädt sich auf der comp@ss-Plattform unter Downloads die Selbstverpflichtungserklärung herunter. Wenn man mit den Anforderungen einverstanden ist, füllt man die Selbstverpflichtungserklärung aus und schickt sie an den entsprechenden Berater.


Wir kommen nicht aus Berlin oder München – können wir den comp@ss anbieten?

In der Zwischenzeit gibt es den comp@ss auch in einer ganzen Reihe anderer Städte und Bundesländer. Für diese gibt es nun einen eigenen Berater, der auf der comp@ss-Plattform unter comp@ss-Berater zu finden ist.


Welche Verpflichtungen gehe ich als Anbieter ein?

Für alle Einrichtungen, die den comp@ss ausgeben, gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Regeln und Vereinbarungen, die vom comp@ss-Plenum beschlossen und im Internet veröffentlicht sind. Verpflichtende Grundlage für comp@ss-Einrichtungen ist zudem die, vom Plenum beschlossene Präambel zur Durchführung von comp@ss-Kursen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Veränderungen der allgemeinen Regeln und Vereinbarungen sind in den Protokollen des Plenums und im Internet nachzulesen. Werden vom Plenum Veränderungen beschlossen, die eine Anbieter-Einrichtung nicht mittragen kann oder will, ist dies im nächsten Plenum mitzuteilen.


Welche Vorteile haben Kinder und Jugendliche?

Da der comp@ss ein zertifizierter Bildungsstandard ist, der von vielen Kinder- und Jugendeinrichtungen angeboten wird, haben Kinder und Jugendliche gleich mehrere Vorteile vom comp@ss. Es gibt viele Anbieter die gleichzeitig Akzeptanzstellen sind. Dies bedeutet, dass man bei diesen mit einem comp@ss-Zertifikat entweder günstiger oder teilweise sogar kostenlos die Ressourcen (Internet, Computer etc.) nutzen kann. Die comp@ss-Zertifikate bescheinigen die entsprechenden Medienkompetenzen. Ebenso können Jugendliche ihre Bewerbungsunterlagen damit bereichern.


Welche Vorteile haben Einrichtungen?

comp@ss bietet den Einrichtungen die Möglichkeit sich aktiv an einem zertifizierten Bildungsstandard zu beteiligen. Damit braucht sich nicht mehr jede Einrichtung überlegen, was an praxisorientierter Computerarbeit notwendig ist, damit Kinder und Jugendliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Durch die Kooperation der comp@ss-Einrichtungen braucht man als Einrichtung nicht mehr die ganze Breite der notwendigen Schulungen und Projekte selbst durchführen. Da viele Einrichtungen an der Weiterentwicklung des comp@ss arbeiten, ist die Arbeit der Aktualisierung sehr viel weniger, als wenn sich jede einzelne Einrichtung selbst darum kümmern muss.


Welche Voraussetzungen müssen die Einrichtungen bieten?

Je nachdem, welche der comp@ss-Stufen eine Einrichtung anbieten will, unterscheiden sich die Voraussetzungen doch sehr stark. Während für den Junior-comp@ss noch nicht einmal ein Internetanschluß notwendig ist, braucht eine Einrichtung doch schon eine Menge an Hardware um das Modul Video des comp@ss-4U anbieten zu können. Natürlich kann man sich die notwendige Hardware für die Kurse auch ausleihen, oder sich mit einem anderen Anbieter absprechen um so gemeinsam die notwendigen Ressourcen zusammenstellen zu können. In der Beschreibung der im Handbuch beschriebenen Module sind auch immer ausstattungstechnische Merkmale benannt.

Eigentlich ist die wichtigste Voraussetzung, die eine Einrichtung bieten muss, dass sie mindestens einen Ansprechpartner benennt, der den comp@ss betreut.


Welche Voraussetzungen brauchen die TrainerInnen / DozentInnen / BetreuerInnen?

Da der comp@ss Medienkompetenz vermittelt, genügt es nicht ein guter „Techniker“ zu sein, der weiß welche Tasten man drücken muss, damit die Programme das machen, was man will. Die Vermittlung der sozialen Kompetenzen setzt pädagogische Erfahrung voraus. Im Kapitel „Die goldenen Regeln für comp@ss-Trainer“ sind die Vorraussetzungen ausführlich beschrieben.


Welche methodischen Vorgaben oder Standards gibt es?

Das Handbuch dient als Hilfestellung für comp@ss-Trainer und beschreibt in ausgewählten Modulen Möglichkeiten der Lerngestaltung. Weiterhin gibt es die Anfang 2008 von Plenum verabschiedete Präambel zur Durchführung von comp@ss-Angeboten, die ebenfalls im Handbuch zu finden ist.


Welchen Freiraum gibt es bei der Gestaltung von Angeboten?

Da die comp@ss-Anbieter die Form der Wissensvermittlung selbst gestalten können, gibt es einen großen Freiraum bei der Gestaltung, solange die vom Plenum verabschiedeten Inhalte vermittelt werden.


In welcher Form kann der comp@ss angeboten werden?

Da der comp@ss in der außerschulischen Jugendarbeit entwickelt wurde, stand von Anfang an nicht die Form der Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt. Es kommt auf das Verstehen und die Nachhaltigkeit an! Ausgehend von den Interessen der Kinder und Jugendlichen kann der comp@ss in den unterschiedlichsten Formen angeboten werden. Sei es als Einzelkurs, als Projekt, als Zusatz zu einem Projekt etc..


Welche Finanzierungsmodelle für comp@ss-Anbieter gibt es?

Da es für die comp@ss-Zertifikate die Vereinbarung gibt, dafür nur € 1,00 zu verlangen, ist die Finanzierung darüber hinaus ausgeschlossen. Einrichtungen, die für die Kurse Honorarkräfte beschäftigen, können die comp@ss-Kurse mit einem Teilnehmerbeitrag ausschreiben, falls es nicht anders geht. Wünschenswert sind aber geringe Kosten für die TeilnehmerInnen. Natürlich steht es jeder Einrichtung frei, Anträge für Mediengelder etc. bei den jeweiligen Stellen einzureichen. Es wäre schön, wenn die Einrichtungen nach Bewilligung der Anträge diese zur Information an den Projektleiter senden. Damit könnten Doppelbeantragungen vermieden werden.