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Beispiel Jugendleiter/innen-Ausbildung (JuleiCa): Unterschied zwischen den Versionen

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Auszug aus der "Ausführungsvorschrift über die Ausgabe der Jugendleiter/in-Card (AV-JuleiCa)
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'''Auszug aus der "Ausführungsvorschrift über die Ausgabe der Jugendleiter/in-Card (AV-JuleiCa)'''
 


Die Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter umfasst mindestens 40  
Die Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter umfasst mindestens 40  
Ausbildungsstunden (á 60 Minuten). Die Ausbildung hat zum Ziel Jugendleiter/innen zu befähigen, Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre. Neben der Ausbildung muss ein 1.Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) absolviert werden.
Ausbildungsstunden (á 60 Minuten). Die Ausbildung hat zum Ziel Jugendleiter/innen zu befähigen, Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre.  
 
 
Neben der Ausbildung muss ein '''1.Hilfe-Kurs''' (8 Doppelstunden) absolviert werden.
 


Die Ausbildung soll folgende Inhalte berücksichtigen:
Die Ausbildung soll folgende Inhalte berücksichtigen:
a) Ziele und Aufgaben von Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
 
b) Gruppenpädagogik,
  a) Ziele und Aufgaben von Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
c) Persönlichkeitsbildung
 
d) Methoden der Kinder- und Jugendarbeit,
  b) Gruppenpädagogik,
e) Kommunikation und Gesprächsführung,
 
f) geschlechterdifferenzierte Ansätze in der Jugendarbeit,
  c) Persönlichkeitsbildung
g) rechtliche Grundlagen (z.B. Versicherungsfragen, Jugendschutz, Aufsichtspflicht),
 
h) verbands- und trägerspezifische Inhalte,
  d) Methoden der Kinder- und Jugendarbeit,
i) interkulturelle Jugendarbeit.
 
  e) Kommunikation und Gesprächsführung,
 
  f) geschlechterdifferenzierte Ansätze in der Jugendarbeit,
 
  g) rechtliche Grundlagen (z.B. Versicherungsfragen, Jugendschutz,
    Aufsichtspflicht),
 
  h) verbands- und trägerspezifische Inhalte,
 
  i) interkulturelle Jugendarbeit.
 


Folgende grundlegende soziale Kompetenzen sollen ausgebildet und vertieft werden:
Folgende grundlegende soziale Kompetenzen sollen ausgebildet und vertieft werden:
a) Gruppenprozesse können erkannt und begleitet werden. In Konfliktsituationen wird besonnen und angemessen reagiert.
 
b) Eigenes Verhalten, die Leitungsrolle und die damit verbundene Verantwortung können eingeschätzt werden.
  a) Gruppenprozesse können erkannt und begleitet werden. In Konflikt-
c) Eine Auseinandersetzung mit verbandsspezifischen und jugendpolitischen Themen ist erfolgt und
    situationen wird besonnen und angemessen reagiert.
d) auf geschlechtsspezifische Aspekte in der Jugendarbeit kann reagiert werden.
 
  b) Eigenes Verhalten, die Leitungsrolle und die damit verbundene
    Verantwortung können eingeschätzt werden.
 
  c) Eine Auseinandersetzung mit verbandsspezifischen und jugendpolitischen
    Themen ist erfolgt und
 
  d) auf geschlechtsspezifische Aspekte in der Jugendarbeit kann reagiert
    werden.




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(Niels Petring, LJR Berlin)
(Niels Petring, LJR Berlin)
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Aktuelle Version vom 3. Juli 2010, 08:15 Uhr

Beispiel Jugendleiter/innen-Ausbildung (JuleiCa)


Auszug aus der "Ausführungsvorschrift über die Ausgabe der Jugendleiter/in-Card (AV-JuleiCa)


Die Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter umfasst mindestens 40 Ausbildungsstunden (á 60 Minuten). Die Ausbildung hat zum Ziel Jugendleiter/innen zu befähigen, Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre.


Neben der Ausbildung muss ein 1.Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) absolviert werden.


Die Ausbildung soll folgende Inhalte berücksichtigen:

 a) Ziele und Aufgaben von Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
 b) Gruppenpädagogik,
 c) Persönlichkeitsbildung
 d) Methoden der Kinder- und Jugendarbeit,
 e) Kommunikation und Gesprächsführung,
 f) geschlechterdifferenzierte Ansätze in der Jugendarbeit,
 g) rechtliche Grundlagen (z.B. Versicherungsfragen, Jugendschutz,
    Aufsichtspflicht),
 h) verbands- und trägerspezifische Inhalte,
 i) interkulturelle Jugendarbeit.


Folgende grundlegende soziale Kompetenzen sollen ausgebildet und vertieft werden:

 a) Gruppenprozesse können erkannt und begleitet werden. In Konflikt-
    situationen wird besonnen und angemessen reagiert.
 b) Eigenes Verhalten, die Leitungsrolle und die damit verbundene
    Verantwortung können eingeschätzt werden.
 c) Eine Auseinandersetzung mit verbandsspezifischen und jugendpolitischen
    Themen ist erfolgt und
 d) auf geschlechtsspezifische Aspekte in der Jugendarbeit kann reagiert
    werden.


Der Landesjugendring Berlin wird noch in diesem Jahr ein Methodenhandbuch herausgeben, das auf eine den obigen Ansprüchen genügende Ausbildung abgestimmt ist und dafür genutzt werden kann.

(Niels Petring, LJR Berlin)