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Beispiel Jugendleiter/innen-Ausbildung (JuleiCa)

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Beispiel Jugendleiter/innen-Ausbildung (JuleiCa)


Auszug aus der "Ausführungsvorschrift über die Ausgabe der Jugendleiter/in-Card (AV-JuleiCa)


Die Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter umfasst mindestens 40 Ausbildungsstunden (á 60 Minuten). Die Ausbildung hat zum Ziel Jugendleiter/innen zu befähigen, Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre.


Neben der Ausbildung muss ein 1.Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) absolviert werden.


Die Ausbildung soll folgende Inhalte berücksichtigen:

 a) Ziele und Aufgaben von Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
 b) Gruppenpädagogik,
 c) Persönlichkeitsbildung
 d) Methoden der Kinder- und Jugendarbeit,
 e) Kommunikation und Gesprächsführung,
 f) geschlechterdifferenzierte Ansätze in der Jugendarbeit,
 g) rechtliche Grundlagen (z.B. Versicherungsfragen, Jugendschutz,
    Aufsichtspflicht),
 h) verbands- und trägerspezifische Inhalte,
 i) interkulturelle Jugendarbeit.


Folgende grundlegende soziale Kompetenzen sollen ausgebildet und vertieft werden:

 a) Gruppenprozesse können erkannt und begleitet werden. In Konflikt-
    situationen wird besonnen und angemessen reagiert.
 b) Eigenes Verhalten, die Leitungsrolle und die damit verbundene
    Verantwortung können eingeschätzt werden.
 c) Eine Auseinandersetzung mit verbandsspezifischen und jugendpolitischen
    Themen ist erfolgt und
 d) auf geschlechtsspezifische Aspekte in der Jugendarbeit kann reagiert
    werden.


Der Landesjugendring Berlin wird noch in diesem Jahr ein Methodenhandbuch herausgeben, das auf eine den obigen Ansprüchen genügende Ausbildung abgestimmt ist und dafür genutzt werden kann.

(Niels Petring, LJR Berlin)