Diskussionsvorlage Geschäftsordnung von Niels Petring, LJR
Diskussionsvorlage Geschäftsordnung von Niels Petring, LJR
Vorschlag für eine Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft compass-berlin (AG compass)
Einleitung
Die bisher am compass-Prozess beteiligten Organisationen haben in den vergangenen Jahren zu verschiedenen Problemen auf dem compass-Plenum Regelungen verabschiedet. Für die Verstetigung des Prozesses, für eine höhere Verbindlichkeit innerhalb dieses Prozesses und für eine klare Profilierung nach außen wurden die bisherigen Regelungen ergänzt und zusammen gefasst in der folgenden Geschäftsordnung, die vom compass-Plenum am 13.01.06 beschlossen wurde.
1. Mitglieder und Mitgliedschaft
Mitglieder der AG compass können Organisationen werden, – die im Rahmen schulischer und außerschulischer Bildung den Erwerb des compass in mindestens einer Variante ermöglichen, oder – die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Angebote der AG compass unterstützen und zu deren Weiterentwick-lung beitragen.
Die Mitgliedschaft erfordert die Teilnahme an mindestens 3 Sitzungen des compass-Plenums pro Jahr sowie an der jährlichen Erhebung der compass-Statistik.
2. Die AG compass besteht aus
– dem compass-Plenum
– den Anbietern
– den Beratern
– der Berater-AG
– dem Projektkoordinator.
3. Das compass-Plenum
3.1 Das compass-Plenum besteht aus je einer/einem VertreterIn der Mitglieder der AG compass. Es findet jähr-lich mindestens 6 Mal statt. Das Plenum ist das oberste beschlussfassende Organ der AG compass. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mehr Anbieter als Berater anwesend sind. Beschlüsse werden mit der ab-soluten Mehrheit der Anwesenden getroffen. Das Plenum tagt i.d.R. öffentlich, Gäste sind zugelassen. Aus-nahmen bedürfen einer Begründung.
3.2 Die Aufgaben des Plenums sind u.a. – Beratung und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung des compass-Prozesses; – Beratung und Beschlussfassung über Standards zu einzelnen Varianten und Modulen des compass – Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern – einmal jährlich Berufung eine/r/s externen Moderators/Moderatorin für das Plenum – einmal jährlich Berufung eines Projektkoordinators – einmal jährlich Festlegung zu Art und Umfang der compass-Statistik
3.3 Zum Plenum wird mit einer Frist von 14 Tagen per e-mail und durch Veröffentlichung auf der website Com-pass-berlin.de eingeladen. Die Einladung erfolgt unter Vorlage eines Tagesordnungsvorschlages. Be-schlussfassungen sind in der Tagesordnung anzukündigen.
3.4 Das Plenum kann jederzeit weitere Gremien, Arbeitsgruppen oder ähnliches einrichten. Hierzu bedarf es jeweils eines Beschlusses, der die Aufgaben des Gremiums beschreibt und einen Zeitraum benennt, bis zu dem eine erneute Beschlussfassung im Plenum über Fortbestand oder Erledigung gefasst werden muss.
3.5 Das Plenum kann beschließen, Aufgaben einzelnen Mitgliedsorganisationen zu übertragen. Hierzu ist ebenfalls ein Beschluss notwendig, der die Aufgaben genau beschreibt und einen Zeitraum festlegt, bis zu dem das Plenum erneut zu der übertragenen Aufgabe berät.
3.6 Das Plenum kann beschließen, eine einzelne Mitgliedsorganisation der AG compass mit der Einwerbung, Beantragung und Administrierung von Finanzmittel für die AG compass zu beauftragen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig, in der Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt werden. Dies gilt insbesondere für Fragen der Dienst- und Fachaufsicht über ggf. fest angestellte MitarbeiterInnen.
4. Anbieter
4.1 Als Anbieter werden im compass-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, bei denen ein compass-Zertifikat (siehe Anhang) erworben werden kann. Hierbei handelt es sich i.d.R. um freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit sowie Einrichtungen der vorschulischen, der schulischen oder der beruflichen Bildung.
4.2 Die Anbieter bestimmen über die Gestaltung ihrer Angebote selbst. Sie verpflichten sich dabei zur Einhaltung der durch das Plenum beschlossenen Standards als Voraussetzung für die Vergabe eines Zertifikats.
4.3 Die Anbieter verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am compass-Plenum. Bei Versäumnis von mehr als der Hälfte der jährlichen Sitzungen kann das Plenum einen Anbieter aus der AG compass ausschließen.
4.4 Anbieter verpflichten sich zur Teilnahme an der jährlichen Erhebung zur Entwicklung des compass (compass-Statistik).
4.5 Anbieter sind verpflichtet, die Protokolle des compass-Plenums zu lesen und an der Umsetzung der Beschlüsse aktiv mitzuwirken.
4.6 Anbieter, die für ihre Arbeit Finanzierungsanträge bei Dritten (Behörden, Stiftungen usw.) unter Bezugnah-me auf compass stellen, müssen hierüber das compass-Plenum unterrichten.
5. Berater
5.1 Als Berater werden im compass-Prozess diejenigen Mitglieder bezeichnet, die mit einer geografischen oder inhaltlich bestimmten Zuständigkeit insbesondere für die Beratung zukünftiger bzw. neuer Mitglieder zuständig sind. Für die Anbieter in ihrem Zuständigkeitsbereich sind sie Lieferant der Zertifikatvordrucke und Abrechungsstelle für die Schutzgebühren.
5.2 Berater können gleichzeitig Anbieter sein, dies ist jedoch nicht Voraussetzung. Im Plenum werden Berater in Bezug auf die Beschlussfähigkeit nicht als Anbieter gezählt.
5.3 Berater unterstützen den/die Projektkoordinator/in bei allen Aufgaben im Kontakt mit den Anbietern.
5.4 Berater verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an der Berater-AG
6. Berater-AG
6.1 Die Berater-AG tagt nach Bedarf, mindestens jedoch 6 Mal im Jahr.
6.2 Mitglied der Berater-AG ist jeweils ein Vertreter einer Beraterorganisation pro Bezirk.
6.3 Die Berater-AG kann zwischen den Plena Entscheidungen für die AG compass treffen, wenn diese unauf-schiebbar vor der nächsten Sitzung des compass Plenums getroffen werden müssen. Diese Entscheidun-gen müssen durch das Plenum bestätigt werden.