Diskussion:Entscheidungsebene Funktionen
Entscheidungsebene Funktionen
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Welche Struktur wird gewählt?
Für mich ist aktuell noch nicht klar, welche Empfehlung die Struktur-AG für den comp@ss vorschlägt.
Je nach Struktur
- Verein
- Stiftung
- ...
braucht es aber an der einen oder anderen Stelle entsprechende funktionelle und inhaltliche Klärungen.
Irgendwie ist es schwer so "werteneutral" hier zu diskutieren.
Armin Dänzer, Café Netzwerk
Da hast Du natürlich recht, aber gleichgültig ob Verein, Stiftung, Körperschaft oder was auch immer, gibt es Festlegungen, die unabhängig von der Rechtsform für einen künftigen Vorstand, Präsidium, Geschäftsführer, Generalsekretär ... verbindlich gelten sollen. Für die Gründung eines e.V. braucht man z.B. sieben natürliche Personen. Die finden sich sicherlich leichter, wenn sie auch wissen, auf was sie sich da einlassen. Anbieter und einen irgendwie gearteten Überbau wird es immer geben. Wir haben uns im Wesentlichen auf Vorschläge beschränkt, auf welcher Ebene was entschieden werden kann und die Option von Zwischenebenen offen gehalten, ohne sie zwingend vorzuschreiben, was ja oft gar nicht geht. Robert Huber
Servus Robert,
bzgl. der Gründung eines e.V. muss ich Dir widersprechen. Richtig ist, das für die Eintragung ins Vereinsregister mind. 7 Mitglieder notwendig sind (wobei das auch nur eine Soll-Vorschrift ist (§56 BGB), die von den Registergerichten allerdings allgemein so praktiziert wird). Es ist jedoch nirgend vorgeschrieben, das es sich bei diesen Mitgliedern um natürliche Personen handeln muss. Es ist also durchaus möglich, das die Gründungsmitglieder Berater- oder Anbietereinrichtungen sind (bzw. deren Träger). M.E. wäre dies im Sinne der bisherigen comp@ss-AG-Logik auch sinnvoll. Ich würde im Falle einer Entscheidung für die e.V.-Variante sogar soweit gehen, zu überlegen ob wir die Mitgliedschaft von natürlichen Personen (sprich Einzelpersonen) nicht sogar in der Satzung ausschliessen). Gruß aus München Florian Sachs / SBZ Fideliopark
Was im Januar abgestimmt werden sollte bezüglich Eigenschaften von Anbietern
Obwohl es in der Vergangenheit vor allem in München über die Anforderungen an und Eigenschaften von Anbietern hitzige Diskussionen gab, gibt es bisher im Wiki keinen einzigen Beitrag oder gar konkreten Vorschlag hierzu. Ich halte daher eine Abstimmung über eine mögliche Zulassung kommerzieller Anbieter im Januar für nicht mehr leistbar. Zeitgleich müssten ja auch die die Konditionen (Gebühr, Beitrag …) geklärt werden. Deshalb kann eigentlich auch hier nur die bestehende Beschlusslage fortgeschrieben werden. Wenn hier eine Öffnung gewünscht wird, müsste dies rechtzeitig vor einer künftigen Bundeskonferenz beantragt werden. Was Einzelpersonen betrifft, können diese laut Satzungsentwurf als Fördermitglieder fungieren, als eigenständige Anbieter werden diese ohnehin nicht tätig werden. Für die Trainerzertifizierung gilt, was ich auch schon zu den Inhalten vorgeschlagen habe: Abweichungen vom bundeseinheitlichen Zertifikat sind zulässig, aber ohne Unterschrift des Schirmherren. Hier aber nicht von jedem Anbieter, sondern nur von hierzu von der zuständigen Regionalleitung bzw. Projektleitung autorisierten Einrichtungen/Personen. Das derzeit auf der Plattform vorhandene Zertifikat sollte aber explizit nochmals bestätigt werden, denn von einem Plenum ist meines Wissens das Zertifikat nie verabschiedet worden. Zu allen andern Punkten gibt es Vorschläge der Strukturkommission, Regelungen im Satzungsentwurf oder sind erst nach Klärung der Rechtsform zu regeln. Robert Huber
Offen Fragen rund um das Thema Anbieter: Kommerziell oder nicht kommerziell? Privatperson oder Institution? Trainervoraussetzungen?
Die Diskussion über Anbieter und deren Funktion gibt es auch in Berlin und wir stoßen bei Neuanfragen immer wieder auf die ungeklärten Punkte. Vor allem was Anbieter betrift - kommerziell - nichtkommerziell und Privatperson oder nicht. Gleiches gilt für die Voraussetzungen eines Trainers - bisher sehr unterschiedlich gehandhabt und in Selbstverpflichtung der jeweiligen Personen - denke ich, werden wir zukünftig, wenn wir Standard wahren wollen, eine einheitliche Lösung suchen müssen. Steffi
Kommerziell oder nicht kommerziell - Schutzgebühr für Kärtchen: Ich glaube das Thema "kommerzielle Anbieter" ist nur ein albernes Schreckgespenst. Was würde denn passieren? Wenn jemand mit compass Geld verdient, dann steht er / sie ja über hundert kostenlosen Angeboten gegenüber, die eine direkte Konkurrenz bilden. Die Schutzgebühr würde ja trotzdem fließen. Wenn sich unter diesen Bedingungen ein kommerzieller Anbeiter für compass entscheidet, spricht das in meinen Augen für die Qualität der Inhalte. Ich würde das gar nicht so verteufeln, sondern eher den positiven Imagegewinn für die AG compass sehen, wenn mit guten Inhalten auch Geld verdient werden kann. Spricht auch dafür, dass die Bildungsangebote der außerschulischen Bildung Wert haben - und zwar sowohl sozialen als auch finanziellen. Florian Mannchen
Ich kann Florians Bermerkungen hier nur zustimmen. Die Frage ist, ab wann ist man kommerziell? Meistens geht es ja darum, dass man von den Kursen leben können sollte und dagegen ist nichts einzuwenden. Solange niemand "kommerziell" Kärtchen druckt und diese in unserem Namen gegen Gewinn verkauft, haben wir nichts zu befürchten, ganz im Gegenteil.
Allerdings sollte zumindest so die Höhe der Schutzgebühr festgeschrieben werden, und wer die Kärtchen drucken darf.
Eva
Was Florian Aussagen zur Bestätigung der Qualität des comp@ss angeht, wurde ich das unterschreiben. Das mit den kostenlosen Angeboten in direkter Konkurrenz angeht sehr ich etwas anders. Zum einen sind war ja Regional noch nicht überall so gut verteilt aufgestellt, das überall die kostenlos Konkurrenz vorhanden ist. Zum anderen wenn Du recht hättest, das kostenlose bzw. günstigere Angebote im Zweifelsfall stechen, dann hätten kommerzielle Fitnessstudios nicht den zulauf, den Sie haben, sondern müssten sich der "Konkurrenz" der Sportverein beugen. Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen kommezielle Anbieter. Wir sollten nur überlegen, ob wir diese nicht in anderer Form an der Finanzierung des comp@ss beteiligen. Immerhin verwerten Sie die (ehrenamtliche) Vorarbeit der AG comp@ss um damit Profite zu erzielen. Florian Sachs / SBZ Fideliopark / München
Termini "Projekt comp@ss" und "Projektleitung comp@ss"
Ich denke, dass der Terminus "Projektleitung" eigentlich nicht trifft was sich dahinter tatsächlich verbirgt.
1. Projekt - compass ist in meinen Augen kein Projekt (mehr). "Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird, um unter Berücksichtigung von Zwängen bezüglich Zeit, Kosten und Ressourcen ein Ziel zu erreichen" (vgl. Wikipedia-Artikel [Projekt http://de.wikipedia.org/wiki/Projekt]). compass ist in meinen Augen auf Dauer angelegt und hat eben KEINEN Projektcharakter. Das wird ja auch durch die Strukturdiskussion deutlich. Hier sollte ein anderer Begriff gefunden werden. Auch in der sonstigen Kommunikation sollten wir den Begriff Projekt vermeiden. Vielleicht trifft es "Initiative" besser.
Die Kritik am namen Projekt finde ich richtig. Initiative zeigt allerdings ebenfalls ein "Beginnen"an. Der Begriff Arbeitsgemeinschaft oder dann auch Bundesarbeitsgemeinschaft comp@ss gefällt mir ganz gut.
Eva
- ++
2. Leitung - Leitet die/der Leiter/in eigentlich? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dasss das nicht wirklich zutrifft. Einzig beschlussfähiges Gremium ist ja bislang das Plenum. Passender wäre hier vielleicht "Koordination".
Mein konkreter Vorschlag lautet: Die "Projektleitung" umbenennen in "compass-Koordination" oder "'Koordination compass'" (das ist auch beides Genderkonform).
Florian Mannchen
Schließe mich Punkt 2. an, bin solange nichts besseres vorleigt für Koordination comp@ss oder Leitung comp@ss. Ich findes es wichtig, dass der Leitungsaspekt herauskommt. Eva